Der Anwaltverein Tübingen

Der Anwaltverein Tübingen umfasst als örtlicher Anwaltverein im DAV das Gebiet des Landgerichtsbezirks Tübingen mit den Landkreisen Reutlingen, Tübingen und Calw bzw. den Amtsgerichtsbezirken Bad Urach, Calw, Münsingen, Nagold, Reutlingen, Rottenburg und Tübingen.

Im Landgerichtsbezirk Tübingen sind derzeit ca. 600 Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte zugelassen, davon sind knapp 500 Mitglied im Anwaltverein Tübingen, der damit über 80% der auf seinem Gebiet zugelassenen Anwälte umfasst.
Der Anwaltverein Tübingen ist selbstverständlich Mitglied im Anwaltsverband Baden-Württemberg und im Deutschen Anwaltverein (DAV).

Der Tübinger Anwaltverein wurde ursprünglich gegründet am 4.8.1919 und im Oktober 1919 im Vereinsregister des Königlichen Amtsgerichts zu Tübingen (VR 42) eingetragen. Dieser Verein wurde durch Beschluss der ordentlichen Mitgliederversammlung vom 20.12.1933 aufgelöst, um eine Überführung in den Bund Nationalsozialistischer Deutscher Juristen zu vermeiden. Nach dem 2. Weltkrieg wurde der Anwaltverein Tübingen am 25.11.1953 mit der offiziellen Bezeichnung "Anwaltverein für den Landgerichtsbezirk Tübingen e.V". von 20 Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten neu gegründet und im Januar 1954 in das Vereinsregister beim Amtsgericht Tübingen (VR 81) eingetragen.

Der Anwaltverein Tübingen bietet regelmäßig Fortbildungsveranstaltungen und andere Veranstaltungen für Anwälte an, die teilweise auch in Zusammenarbeit mit den benachbarten Anwaltsvereinen Stuttgart und Hechingen, der Arbeitsgemeinschaft Familien- und Erbrecht im DAV durchgeführt werden.

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