Mitgliedschaft und Beitrag

Der Beitrag zum Deutschen Anwaltverein (Dachverband) geschieht über den Beitritt zu Ihrem örtlichen Anwaltverein.

Der Beitrag des Anwaltverein Tübingen beträgt derzeit

  • € 170,- /Jahr regulär oder
  • € 70,- /Jahr als Neumitglied, längstens bis 2 Jahre nach Erstzulassung

Die Beitrittserklärung als ordentliches Mitglied kann unter Verwendung des Vordrucks im pdf - Format erfolgen.
Nach § 3 der Satzung besteht der Verein aus ordentlichen und außerordentlichen Mitgliedern.
Ordentliches Mitglied kann jeder im Vereinsbezirk zugelassene Rechtsanwalt sein.
Über die Aufnahme in den Verein entscheidet der Vorstand, gegen dessen Ablehnung die Entscheidung der Mitgliederversammlung angerufen werden kann.

Die näheren Regelungen über außerordentliche Mitglieder und Ehrenmitglieder des Vereins finden sich in den §§ 3 und 4 der Satzung.

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